Artikel von 15.9.2026
Riester geht. Das Altersvorsorgedepot kommt. Und mit ihm verändert sich die staatlich geförderte Altersvorsorge grundlegend.
Über die private Altersvorsorge wurde in Deutschland viele Jahre diskutiert.
Zu kompliziert. Zu teuer. Zu wenig flexibel. Und aufgrund der vorgeschriebenen Garantien häufig mit begrenzten Renditechancen.
Zum 1. Januar 2027 zieht der Gesetzgeber daraus Konsequenzen.
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird grundlegend reformiert. Künftig soll nicht mehr ein bestimmtes Sicherheitskonzept im Mittelpunkt stehen. Sparer sollen selbst entscheiden können, wie viel Sicherheit und wie viel Kapitalmarkt sie für ihre Altersvorsorge wünschen.
Das ist mehr als eine Reform der bisherigen Riester-Rente.
Es ist ein grundlegender Wechsel in der Philosophie der staatlich geförderten Altersvorsorge.
Kern der Reform ist das neue Altersvorsorgedepot.
Erstmals kann damit eine staatlich geförderte Altersvorsorge ohne Kapitalgarantie aufgebaut werden. Das angesparte Geld kann beispielsweise in Fonds und ETFs investiert werden. Während der Ansparphase werden die innerhalb des Vertrags erzielten Kapitalerträge nicht besteuert.
Wer stärker auf Sicherheit setzt, kann sich weiterhin für ein Garantieprodukt entscheiden. Künftig sind dabei Garantien von 100 oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge möglich.
Damit stehen vereinfacht drei unterschiedliche Wege zur Verfügung:
Das ist ein wichtiger Schritt.
Denn Sicherheit hat einen Preis.
Wer über 20, 30 oder sogar 40 Jahre für das Alter spart, muss nicht nur darüber nachdenken, wie sicher sein eingezahltes Kapital ist. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Kaufkraft dieses Kapital am Ende noch besitzt.
Mit dem Altersvorsorgedepot erkennt der Gesetzgeber erstmals deutlich an, dass langfristige Altersvorsorge auch Renditechancen benötigt.
Bislang war die Riester-Förderung vergleichsweise kompliziert. Insbesondere der erforderliche Mindesteigenbeitrag hing vom Einkommen ab. Ab 2027 wird die Förderung wesentlich einfacher an den tatsächlich gezahlten Beitrag gekoppelt.
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent für jeden selbst eingezahlten Euro hinzu. Für die darüber hinausgehenden Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr kommen weitere 25 Cent je Euro hinzu. Damit kann allein die Grundzulage künftig bis zu 540 Euro pro Jahr betragen. Hinzu kommt gegebenenfalls die steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug.
Auch die Kinderzulage wird neu gestaltet. Für jeden selbst eingezahlten Euro können Eltern zusätzlich einen Euro Kinderzulage erhalten – maximal 300 Euro je Kind und Jahr. Für die maximale Kinderzulage genügt damit ein eigener Beitrag von 300 Euro jährlich beziehungsweise 25 Euro monatlich.
Ein einfaches Beispiel
Ein Elternteil spart für seine Altersvorsorge monatlich 25 Euro.
Das sind:
300 Euro eigener Beitrag pro Jahr
Darauf entfallen nach der neuen Systematik:
150 Euro Grundzulage
und bei einem zulageberechtigten Kind zusätzlich:
300 Euro Kinderzulage
Aus 300 Euro Eigenbeitrag können damit 750 Euro Altersvorsorgekapital pro Jahr werden. Noch bevor mögliche Kapitalerträge hinzukommen. Gerade für Familien mit Kindern kann sich deshalb ab 2027 ein genauer Blick auf die neue Förderung lohnen.
Eine weitere wesentliche Veränderung wird bislang erstaunlich wenig beachtet. Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert. Künftig können grundsätzlich auch Gewerbetreibende, bestimmte Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke unmittelbar von der neuen Förderung profitieren.
Damit öffnet sich die geförderte private Altersvorsorge erstmals für viele Menschen, die bei der bisherigen Riester-Förderung außen vor blieben. Für Unternehmer und Selbstständige könnte die Reform deshalb besonders interessant werden.
Eine Frage dürfte viele unserer Kunden besonders interessieren: Muss ich jetzt etwas tun?
Die klare Antwort lautet: Nein.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Es gibt keine automatische Umstellung und schon gar keinen Grund, einen bestehenden Vertrag vorschnell zu kündigen.
Ab 2027 bestehen vielmehr verschiedene Möglichkeiten. Ein bestehender Vertrag kann weitergeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die neue Fördersystematik genutzt werden. Oder das vorhandene Altersvorsorgevermögen kann in einen neuen Vertrag übertragen werden, ohne dass deshalb die bisher erhaltene Förderung zurückgezahlt werden muss. Dabei können allerdings Kosten entstehen.
Deshalb unser Rat:
Nicht kündigen. Erst prüfen.
Denn ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt unter anderem vom bestehenden Vertrag, den garantierten Leistungen, den Kosten, dem Alter, der Restlaufzeit, der persönlichen Risikobereitschaft und der individuellen Förderung ab. Ein älterer Vertrag mit attraktiven Garantien kann durchaus wertvoll sein. Ein anderer Vertrag kann dagegen durch hohe Kosten und geringe Renditechancen belastet sein. Pauschale Antworten wären deshalb genau das Gegenteil guter Beratung.
Auch bei der Auszahlung wird die neue Altersvorsorge flexibler. Neben einer lebenslangen Rente kann künftig auch ein Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr gewählt werden.
Das hat einen interessanten Nebeneffekt: Noch nicht ausgezahltes Vermögen eines solchen Auszahlungsplans kann grundsätzlich vererbt werden. Bei einer klassischen lebenslangen Leibrente endet die Leistung dagegen grundsätzlich mit dem Tod, soweit keine entsprechende Garantiezeit vereinbart wurde.
Auch hier entsteht also künftig mehr Wahlfreiheit.
Mehr Auswahl bedeutet auch mehr Verantwortung.
Wir begrüßen grundsätzlich, dass die private Altersvorsorge flexibler wird und langfristige Kapitalmarktanlagen künftig stärker berücksichtigt werden können.
Aber eines sollte man nicht übersehen: Aus einem einfachen Produktvergleich wird dadurch noch keine gute Altersvorsorge.
Die neue Freiheit schafft Chancen. Sie macht eine individuelle Entscheidung aber nicht überflüssig – sondern wichtiger.
Bis zum Jahreswechsel werden Versicherer, Banken und Fondsgesellschaften ihre neuen Produkte vorstellen. Wir werden uns diese Angebote sehr genau ansehen. Nicht danach, wer am lautesten mit der neuen Förderung wirbt.
Sondern danach, welche Lösungen hinsichtlich Kosten, Kapitalanlage, Flexibilität, Garantien und späterer Auszahlung tatsächlich überzeugen. Und selbstverständlich werden wir auch bestehende Riester-Verträge unserer Kunden nicht pauschal gegen neue Produkte austauschen.
Wir vergleichen. Wir rechnen.
Und dann entscheiden wir gemeinsam mit unseren Kunden, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.
Denn auch bei der Altersvorsorge gilt für uns:
Nicht möglichst viel abschließen.
Sondern das Richtige.
Dr. Kuny Assekuranz
Verstehen. Vertrauen. Versichern.